Rechtsprechung
   FG Hamburg, 08.01.2009 - 5 K 64/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,37046
FG Hamburg, 08.01.2009 - 5 K 64/09 (https://dejure.org/2009,37046)
FG Hamburg, Entscheidung vom 08.01.2009 - 5 K 64/09 (https://dejure.org/2009,37046)
FG Hamburg, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - 5 K 64/09 (https://dejure.org/2009,37046)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,37046) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Anrechenbarkeit des Verschuldens von Familienangehörigen bei verspäteter Einspruchsfrist und Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Anrechenbarkeit des Verschuldens von Familienangehörigen bei verspäteter Einspruchsfrist und Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Steuerbescheid im Altpapier

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Steuerbescheid im Müll - wegen Familienangehörigen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.01.1983 - VII R 92/80

    Fristwahrung - Hilfspersonen - Unterstützung

    Auszug aus FG Hamburg, 08.01.2009 - 5 K 64/09
    Überdies wird für die Frage der Wiedereinsetzung das Verschulden der Hilfspersonen eines prozessbevollmächtigten Anwalts nur dann als Verschulden des Beteiligten erachtet, wenn es vom Anwalt selbst - z. B. wegen eines Organisationsverschuldens - zu vertreten ist (BFH, Urteil vom 11.01.1983 VII R 92/80, BStBl II 183, 334).
  • BFH, 23.10.2001 - VIII B 51/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zustellung - Postzustellungsurkunde -

    Auszug aus FG Hamburg, 08.01.2009 - 5 K 64/09
    Familienangehörige, die nicht mit der Vornahme fristwahrender Handlungen, sondern - wie hier - nur mit der Entgegennahme eingehender Post beauftragt sind, sind nach der Rechtsprechung keine Vertreter im Sinne des § 110 Abs. 1 Satz 2 AO oder des § 85 Abs. 2 ZPO , sondern nur Hilfspersonen, deren Verschulden der Steuerpflichtige sich nicht zurechnen lassen muss (BFH, Beschluss vom 23.10.2001, VIII B 51/01, BFH-NV 202, 162 f m.w.N.).
  • BFH, 12.08.1986 - VII R 202/83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Klagefrist

    Auszug aus FG Hamburg, 08.01.2009 - 5 K 64/09
    a) Eine Fristversäumnis ist als entschuldigt anzusehen, wenn sie durch die den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zur erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH, Urteil vom 12.08.1986 VII R 202/83, BFH-NV 1988, 89 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht